Steuerfalle Berliner Testament


An sich ist das Berliner Testament recht überschaubar und weit verbreitet. Doch es gibt einige steuerliche Risiken, die dabei bedacht werden sollten.

Das Berliner Testament

Unter einem "Berliner Testament" wird heute ein Testament verstanden, das zunächst den Ehegatten begünstigen und erst nach dessen Versterben die Kinder zu Erben machen soll.

 

Mehrere Möglichkeiten

Die einfachste Möglichkeit für das Berliner Testament löst auch sogleich steuerliche Probleme aus: die Ehegatten schreiben dann einfach: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Erben nach dem zuletzt Versterbenden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen werden."

 

Das steuerliche Problem: es gibt zunächst zwei Erbfälle: 1. Vom zuerst Versterbenden auf den zweiten Ehegatten und 2. Vom zweiten Ehegatten auf die Kinder. Wenn das Vermögen ausreichend groß ist und die steuerlichen Freibeträge zwischen Ehegatten überschritten sind, fällt Erbschaftsteuer an, weil die Freibeträge zu den Kindern (im 1. Erbfall) nicht oder nicht voll zum Zug kommen.

 

Lösung dafür: eine genau austarierte Lösung unter Einsatz der etwas komplizierteren Möglichkeiten für "Berliner Testamente", z.B. unter Einbezug von Nießbrauchslösungen oder durch Einbau einer Vor-/Nacherbschaft.

 

Sollte bereits ein Erbfall eingetreten sein, kann am Testament nichts mehr geändert werden. Dann bleibt nur noch, über die Pflichtteile der Kinder (diese sind im 1. Erbfall standardmäßig enterbt und haben einen Pflichtteilsanspruch) eine größtmögliche Befreiung zu erreichen.

Das können wir für Sie tun:

  • Steuerliche Optimierung von Nachfolgelösungen
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. bei Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Pflichtteilsberatungen
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen

 

Wir sind Ihre Erbrechtspartner

Seit mehreren Jahren sind wir u.a. in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite und arbeiten gegebenenfalls auch mit Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen. Auf unserer Hauptseite finden Sie mehr Informationen zu unserer Kanzlei in München.

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

 

 

Haftungsausschluss

Die obigen Ausführungen stellen nur generelle, informative Anmerkungen zum Thema dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Für Fehler wird daher keine Haftung übernommen.