Erbe ausschlagen, Ausschlagung des Erbes


Im Erbfall muss es schnell gehen: man hat nur 6 Wochen Zeit, eine Ausschlagung zu erklären. Ansonsten ist das Erbe automatisch angenommen. Einige wichtige Überlegungen haben wir nachfolgend für Sie


Ohne Ausschlagung erfolgt automatische Annahme

im Ausland ist das zum Teil anders, aber in Deutschland ist im Gesetz festgehalten: wer nicht ausschlägt, nimmt automatisch das Erbe an. Das bedeutet: erhalten Sie eine Nachricht vom Amtsgericht zur Testamentseröffnung, müssen Sie genau prüfen. Nur mit einer Ausschlagungserklärung können Sie sich sicher vom Erbe lösen!

 

Frist: 6 Wochen

Es läuft ab Kenntnis der (noch vorübergehenden) Stellung als Erbe eine Frist von 6 Wochen. In dieser Zeit können Sie nur beim Notar oder vor Ort beim zuständigen Nachlassgericht die Ausschlagung erklären. Die Frist beginnt normalerweise, wenn Sie vom Nachlassgericht ein Schreiben über die Testamentseröffnung erhalten. Achtung: Gibt es kein Testament, kann die Frist auch bereits dadurch beginnen, dass Sie von dem Todesfall erfahren!

 

Wann lohnt sich eine Ausschlagung?

Eine Ausschlagung lohnt sich vor allem, wenn Sie bereits sicher wissen, dass der Nachlass überschuldet ist. Auch Ehegatten müssen prüfen: gibt es einen sehr hohen rechnerischen Zugewinnausgleich, kann für den überlebenden Ehegatten eine Ausschlagung sinnvoll sein.

 

Der Nachlass war überschuldet, ich habe bislang nicht ausgeschlagen - und jetzt?

Die automatische Annahme kann möglicherweise noch angefochten werden, wenn Sie sich über die Schulden des Nachlasses geirrt haben - eine nicht ganz einfache Darstellung. Daneben gibt es aber noch einige weitere Möglichkeiten, die Haftung für Schulden zu beschränken, z.B. Nachlassverwaltung und ggf. - insolvenz zu beantragen.

 

Was passiert nach der Ausschlagung?

Der Ausschlagende wird aus der Erbfolge gestrichen. Bei einem Testament ist dann oft eine Auslegung notwendig, wer dann erben soll. Ist ein "Ersatzerbe" benannt, so erbt dieser. Bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Testament) gilt: es wird so getan, als sei der Ausschlagende bereits vor dem Erbfall verstorben. Das Erbe wird dann sozusagen nach allgemeinen Regeln weitergereicht.

 


Das können wir für Sie tun:

  • Beratung über Ihre Rechte im Erbfall, Prüfung einer Ausschlagung
  • Ehegatten: Lohnt sich eine Ausschlagung des überlebenden Ehegatten?
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • steuerliche Optimierung
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. bei Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Pflichtteilsberatungen
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen

Wir sind Ihre ErbRechtsPartner

Seit mehreren Jahren sind wir u.a. in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite und arbeiten gegebenenfalls auch mit Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen.

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

 

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Haftungsausschluss

Die obigen Ausführungen stellen nur generelle, informative Anmerkungen zum Thema dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Für Fehler wird daher keine Haftung übernommen.