Konto im Ausland geerbt - Selbstanzeige notwendig?


Es hat ein positives und ein negatives Element. Ein naher Verwandter ist verstorben, Sie erben. Und der Nachlass ist höher als gedacht: Sie finden Kontounterlagen über ein Konto in der Schweiz!

Erster Prüfungspunkt: ist das Konto in den Steuererklärungen des Verstorbenen enthalten? Wenn ja, ergeben sich keine weiteren Konsequenzen, es ist keine Prüfung einer Selbstanzeige/Steuerstrafrecht notwendig.

 

Ist das Konto nicht enthalten, ist eine genauere Prüfung notwendig. Grundsätzlich erben Sie als Erbe zwar die Vermögenswerte des Verstorbenen, aber nicht die strafrechtliche Schuld. Eine Steuerhinterziehung, die der Erblasser begangen hat/haben könnte, betrifft Sie strafrechtlich nicht.

 

Steuerlich sind jedoch dem Finanzamt alle Möglichkeiten eröffnet. Das Finanzamt kann die verlängerte Verjährung von 10 Jahren rückwärts nutzen, Zinsen festsetzen usw.

 

Für Sie bedeutet das: es ist dringend zu prüfen, was dem Finanzamt möglichst schnell gemeldet werden muss. Dabei ist insbesondere Erbschaftsteuer und Einkommensteuer abzustimmen.

 

Und: jedes weitere Verschweigen der Gelder führt sehr schnell in zwei Steuerhinterziehungen: einmal in der Erbschaftsteuer und danach in der Einkommensteuer (Zinsen usw.).

 

Lassen Sie sich in solchen Fällen dringend in Bezug auf Selbstanzeige und Steuerstrafrecht beraten.