Erbschaftsteuer - verschiedene Themen im Überblick


Auf unserer Seite finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Themengebieten in der Erbschaftsteuer. Steuerlich gibt grundsätzlich das Zivilrecht (also das Erbrecht) die Marschrichtung vor. Das Steuerrecht ist allerdings nicht zwingend an das Zivilrecht gebunden, sondern folgt der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 39 AO) und kann sozusagen dem "wahren" Willen folgen. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in München, aber gerne auch bundesweit, zu allen steuerlichen Fragen. Nachfolgend einige wichtige Hinweise:

  

  

Das können wir für Sie tun:

  • Wir beraten Sie umfassend zu Erbrecht und Erbschaftsteuer, sowohl in unserer Kanzlei vor Ort in München, als auch bundesweit.
  • Zum Beispiel in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Steuerliche Optimierung, d.h. Berücksichtigung von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. bei Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen
  • u.a. Fokus auf Fragen der Bewertung von Grundstücken, da diese regelmäßig ein hohes Steuerpotenzial bergen.