Erbe und erben


Das Erben gehört zwangsläufig zum Generationenwechsel und zum Lauf der Zeit dazu. Es tritt in vielen verschiedenen Varianten auf, z.B. auch in Form der vorweggenommenen Erbfolge, also noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers.

Wir wollen Ihnen auf unseren Internetseiten einen Überblick über einzelne, in der Praxis besonders wichtige Bereiche geben. Sie finden die einzelnen Punkte links in der Navigation, z.B. zu den Themen im Erbrecht.

 

Im Erbrecht gelten folgende Grundprinzipien:

 

Privaterbfolge

Das Privatvermögen des Erblassers geht wiederum in private Hand über. Erst wenn kein Erbe existiert, erbt am Schluss der Staat. Die Erbschaftsteuer ist eine Einschränkung dieses Prinzips.

 

Familienerbrecht

Das Erbe wird innerhalb der Familie weitergegeben.

 

Testierfreiheit

Jeder Mensch kann in einem Testament seinen freien letzten Willen äußern und über sein Vermögen verfügen. Eine Beschränkung ergibt sich lediglich in Form des Pflichtteils für Kinder, Eltern und Ehegatten: diese Personen kann der Erblasser nicht völlig enterben. Ihnen bleibt immer die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils.

 

Vonselbsterwerb

Der oder die Erben treten ohne weiteres Zutun voll in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das Erbe muss nicht formal angenommen werden. Will man nicht Erbe werden, ist es sogar umgekehrt notwendig, das Erbe auszuschlagen – mit einer Frist von 6 Wochen.

 

Gesamtrechtsnachfolge

Der oder die Erben erben alle Vermögensgegenstände als Ganzes (Erbschaft), gleich ob positiv oder negativ. Auch alle Schulden des Verstorbenen gehen also auf den oder die Erben über. Ist der Nachlass überschuldet, müssen die Erben tätig werden: z.B. das Erbe ausschlagen oder Nachlassverwaltung und/oder Nachlassinsolvenz beantragen.


Das können wir für Sie tun:

  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • steuerliche Optimierung
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. bei Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen

 

Wir sind Ihre Erbrechtspartner

Seit mehreren Jahren sind wir u.a. in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite und arbeiten gegebenenfalls auch mit Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen. Auf unserer Hauptseite finden Sie mehr Informationen zu unserer Kanzlei in München.

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

 

 

Haftungsausschluss

Die obigen Ausführungen stellen nur generelle, informative Anmerkungen zum Thema dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Für Fehler wird daher keine Haftung übernommen.